Neue EU Drohnenverordnung, was ändert sich für Dich?
Du hast es wahrscheinlich schon gehört: Seit Januar 2021 gilt eine neue EU Drohnenverordnung. Auf was musst Du achten?
✅ <250g Abfluggewicht nur wenig Auflagen
⚠️ 250g-500g Übergangsregelung bis 2023 + etwas mehr Auflagen
❌ 500g-25kg erhebliche Auflagen
Bevor Du Dich zu früh freust und denkst in ganz Europa werden dieselben Gesetze gelten, muss ich Dich enttäuschen:
Auf einer sehr groben Ebene kann man sagen, dass es die gleichen Gesetze sind, jedoch hat jedes Land das Recht, die EU Drohnenverordnung in strengerer Form umzusetzen, wenn es möchte – und das werden viele Länder mit Sicherheit tun.
EU einheitliche Regeln, fast so wie auf der Straße

Die gleiche Logik gilt für EU-Drohnenführerscheine und damit die EU Drohnenverordnung. Sie sind in der gesamten EU gültig, aber Du kannst nicht blind die gleichen Regeln aus Deinem Heimatland auf jedes beliebige EU-Land anwenden.
Die Basislizenz heißt „A1/A3“ und Du kannst sie online über die Webseite der Luftfahrt-Bundesamt (LBA) machen.
In kurz heißt das für Dich: Präge Dir die neuen EU Drohnenverordnung ein und informiere Dich über individuelle Einschränkungen, wenn Du in einem anderen EU Land fliegen möchtest.
Außerdem musst Du Dich selbst (nicht die Drohne) bei der Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren. Sobald Deine Persönlichkeit bestätigt ist, erhältst Du eine e-ID, die Du an Deiner Drohne befestigen musst.
⚠️ Achtung, aufgrund einer Allgemeinverfügung vom Luftfahrt-Bundesamt wurde die Registrierung bis zum 30.04.2021 verschoben. Du musst ab jetzt mit der e-ID fliegen und das „alte“ Kennzeichen (Name und Adresse) hat keine Gültigkeit mehr ⚠️
Die offene Kategorie der EU Drohnenverordnung solltest Du unbedingt kennen
Wenn wir uns die neuen EU Drohnenverordnunge genauer anschauen, stellen wir fest, dass es drei verschiedene Kategorien gibt:
Als Freizeit-Drohnenpiloten und semiprofessionelle Foto- und Videofilmer befinden wir uns in der „offenen Kategorie“ der EU Drohnenverordnung und werden uns diese deshalb ausschließlich anschauen.
Was gilt in der offenen Kategorie der Eu Drohnenverordnung?
In der offenen Kategorie der EU Drohnenverordnung ist das Gewicht Deiner Drohne entscheidend, denn es bestimmt die Höhe des Aufprallschadens.
Das ist tatsächlich von Bedeutung, wenn man bedenkt, wie viele Leute im Sommer mit ihrer Drohne über einen überfüllten Strand fliegen. Wenn eine 249g-Drohne eine Person trifft, ist der Aufprall viel schwächer als bei einer 1500g-Drohne.
Je nach Gewicht ergeben sich drei Unterklassen, die u.a. den Abstand zu Personen bestimmen:
- Nahe an Personen, z.T. sogar überfliegen = Unterkategorie A1
- CE-Klasse 0
- CE-Klasse 1
- Sicherer Abstand zu Personen = Unterkategorie A2
- CE Klasse 2
- Weiter Abstand zu Personen = Unterkategorie A3
- CE Klasse 3
- CE Klasse 4
Jede dieser Unterkategorien hat eine oder zwei zugehörige CE-Klassen, in die sich eine Drohne klassifizieren lässt. Basierend auf der EU Drohnenverordnung müssen Unternehmen in Zukunft ihre Drohnen nach diesen EU CE-Klassen zertifizieren lassen. Ob eine Drohne CE klassifiziert ist oder nicht, erkennst Du auf den Stickern mit der Beschriftung 0 bis 4 weiter unten.
⚠️ Achtung, aktuell gibt es nur wenige CE klassifizierte Drohne. Die EU Drohnenverordnung sieht nicht vor, dass Bestandsdrohnen im Nachhinein zertifiziert werden können. Eine CE klassifizierte Drohne erkennst Du an den CE Nummern 0-4 ⚠️
CE Klasse 0

- <250g max. erlaubtes Abfluggewicht
- 0m Abstand zu nicht involvierten Personen
- Über einzelne Personen fliegen*
- In Wohngebieten fliegen
- Kein Kenntnisnachweis nötig
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
CE Klasse 1

- <900g max. erlaubtes Abfluggewicht
- 0m Abstand zu nicht involvierten Personen
- Nicht über einzelne Personen fliegen
- Nicht in Wohngebieten fliegen (in Wohngebieten ist nicht dasselbe wie über Wohngrundstücke)
- A1/A3 Kenntnisnachweis nötig
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
CE Klasse 2

- <4kg max. erlaubtes Abfluggewicht
- 30m (5m wenn Geschwindigkeit < 3m/s) Abstand zu nicht involvierten Personen
- Nicht über einzelne Personen fliegen
- Nicht in Wohngebieten fliegen**
- A2 Kenntnisnachweis nötig
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
CE Klasse 3

- <25kg max. erlaubtes Abfluggewicht
- 150m Abstand zu nicht involvierten Personen
- Nicht über einzelne Personen fliegen
- Nicht in Wohngebieten fliegen**
- A1/A3 Kenntnisnachweis nötig
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
CE Klasse 4

- <25kg max. erlaubtes Abfluggewicht
- 150m Abstand zu nicht involvierten Personen
- Nicht über einzelne Personen fliegen
- Nicht in Wohngebieten fliegen**
- A1/A3 Kenntnisnachweis nötig
- Drohnenhaftpflichtversicherung verpflichtend
*Du darfst nicht über Menschenansammlungen fliegen = Gruppen, aus denen eine einzelne Person nur schwer entkommen kann
**Gilt auch für Industrieanlagen und Freizeitgebiete
***Es gibt kleine Unterschiede zwischen CE3 und CE4 wie z.B. die maximal erlaubte Größe der Drohne
Kann ich durch die neue EU Drohnenverordnung nicht CE-klassifizierte Drohnen noch fliegen?
✅ Die gute Nachricht zuerst, Du kannst sie weiterhin verwenden.
❌ Jetzt die schlechte Nachricht: Du wirst nur äußerst eingeschränkt fliegen können, es sei denn Deine Drohne wiegt weniger als 250g. Für Drohnen zwischen 250g und 500g gelten bis zum 01.01.2023 Ausnahmen.
In einem der vier Szenarien könntest Du Dich wiederfinden:
- Registriere Dich (nicht die Drohne) bei beim Luftfahrt-Bundesamt Achtung, diese Registrierung ist nur notwendig, wenn Deine unter 250g Drohne eine Kamera hat
- Klebe Deine e-ID auf die Drohne
- Stelle sicher, dass Du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast (in Deutschland mindestens 750.000 Sonderzugsrechte)
- Erfasse personenbezogene Daten nur, wenn eine vollständige Zustimmung vorliegt
- Verletze nicht die Privatsphäre anderer Personen
- Flugzeuge und Hubschrauber haben immer Vorfahrt
- Du darfst unbeteiligt Personen überfliegen, allerdings keine Menschenansammlungen, d. h. Gruppen, aus denen eine einzelne Person nur schwer entkommen kann
- Nationale Drohnengesetze müssen beachtet werden. In Deutschland darfst Du zum Beispiel nicht über eine Autobahn oder einen Wasserweg fliegen, da ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten werden muss
- Fliege nicht höher als 120 Meter
- Halte Deine Drohne immer in Sichtweite
- Registriere Dich (nicht die Drohne) bei beim Luftfahrt-Bundesamt
- Klebe Deine e-ID auf die Drohne
- Stelle sicher, dass Du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast (in Deutschland mindestens 750.000 Sonderzugsrechte)
- Erfasse personenbezogene Daten nur, wenn eine vollständige Zustimmung vorliegt
- Verletze nicht die Privatsphäre anderer Personen
- Flugzeuge und Hubschrauber haben immer Vorfahrt
- Du darfst keine Menschenmengen überfliegen, d. h. Gruppen, denen eine einzelne Person nur schwer entkommen kann, ansonsten solltest Du nicht über unbeteiligte Personen fliegen.
- Nationale Drohnengesetze müssen beachtet werden. In Deutschland darfst Du zum Beispiel nicht über eine Autobahn oder einen Wasserweg fliegen, da ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten werden muss
- Fliege nicht höher als 120 Meter
- Halte Deine Drohne immer in Sichtweite
- Lizenz immer bei Dir tragen, wenn Du fliegen möchtest.
- Registriere Dich (nicht die Drohne) beim Luftfahrt-Bundesamt
- Klebe Deine e-ID auf die Drohne
- Stelle sicher, dass Du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast (in Deutschland mindestens 750.000 Sonderzugsrechte)
- Erfasse personenbezogene Daten nur, wenn eine vollständige Zustimmung vorliegt
- Verletze nicht die Privatsphäre anderer Personen
- Flugzeuge und Hubschrauber haben immer Vorfahrt
- Halte einen Mindestabstand von 150 Metern zu unbeteiligten Personen ein
- Halte einen Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten ein
- Nationale Drohnengesetze müssen beachtet werden. In Deutschland darfst Du zum Beispiel nicht über eine Autobahn oder einen Wasserweg fliegen, da ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten werden muss
- Fliege nicht höher als 120 Meter
- Halte Deine Drohne immer in Sichtweite
- Lizenz immer bei Dir tragen, wenn Du fliegen möchtest.
- Registriere Dich (nicht die Drohne) beim Luftfahrt-Bundesamt
- Klebe Deine e-ID auf die Drohne
- Stelle sicher, dass Du eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung hast (in Deutschland mindestens 750.000 Sonderzugsrechte)
- Erfasse personenbezogene Daten nur, wenn eine vollständige Zustimmung vorliegt
- Verletze nicht die Privatsphäre anderer Personen
- Flugzeuge und Hubschrauber haben immer Vorfahrt
- Nationale Drohnengesetze müssen beachtet werden. In Deutschland darfst Du zum Beispiel nicht über eine Autobahn oder einen Wasserweg fliegen, da ein Sicherheitsabstand von 100 Metern eingehalten werden muss
- Fliege nicht höher als 120 Meter
- Halte Deine Drohne immer in Sichtweite
- 30 m oder 5 m im Langsamflug (3m/s) Sicherheitsabstand zu nicht involvierten Personen einhalten
- Du darfst in Wohn-, Industrie- und Erholungsgebieten fliegen
Disclaimer, Quellen und weitere Informationen zu den Drohnen Regeln in Deutschland
Bitte beachten, dass ich kein Jurist bin und daher meine Zusammenfassung der EU Drohnenverordnung ausschließlich auf meinen eigenen Recherchen und meinem Verständnis der entsprechenden Gesetzgebung basiert, die ich hier bereitgestellt habe. Wenn Du Dich mit den Originalverordnungen beschäftigen möchtest, dann schau Dir diese Links an.
- Lese die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes
- Schau Dir die Easy Access Rules for Unmanned Aircraft Systems (Regulations (EU) 2019/947 and 2019/945) an
- Prüfe die EU Drohnenverordnung 2018/1139 des europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018
- Lese die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge
- Schau Dir die Delegierte Verordnung (EU) 2019/945 der Kommission vom 12. März 2019 über unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Drittlandbetreiber unbemannter Luftfahrzeugsysteme an